Allgemeine Geschäftsbedingungen


1

Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der eigenständigen und allein haftenden freien Lektoren, die über die Webseite www.paratexte.de ihre Dienstleistungen anbieten und im Folgenden Auftragnehmer genannt werden, namentlich: Thorsten Tynior. Die Auftragnehmer erbringen ihre Dienstleistungen auf der vertraglichen Basis dieser AGB. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, im Zuge der Auftragserteilung in ihrer derzeitigen Fassung anerkannt und sind für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung gültig. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Vereinbarungen sind schriftlich (auch per E-Mail) mitzuteilen und werden erst nach Zustimmung des Vertragspartners wirksam.


2

Vertragsabschluss

Der Auftraggeber kann den Auftrag in elektronischer (per E-Mail), schriftlicher oder telefonischer Form erteilen. Der Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder den zu bearbeitenden Text oder aber eine Schätzung über den Textumfang zugesendet, der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dieser Grundlage ein Angebot zur Leistungsart, zu den Kosten und zum Bearbeitungszeitraum unterbreitet und der Auftraggeber den Auftrag in Zustimmung zu diesem Angebot schriftlich (auch per E-Mail) erteilt und den Text zugesendet hat. Bis zur Zusendung des Textes besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers. Sollte bei Angeboten auf Basis von Schätzungen der konkrete Text deutlich vom angekündigten abweichen (im Umfang oder im Arbeitsaufwand), dann behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Nachverhandlungen zum Angebot vor. Sollten diese zu keiner Einigung führen, besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftragnehmers.


3

Art und Umfang der Leistung

3.1

Mit dem Zustandekommen des Vertrags gilt der Leistungsgegenstand des Angebots als vereinbart. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (siehe auch »10 Gewährleistung«). Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und diese Korrekturen/Kommentare auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, sodass sie für den Auftraggeber als Korrekturen/Kommentare im Ausgangstext erkennbar und nachvollziehbar sind. Dies kann direkt in der Textdatei (Word, OpenOffice) oder auf Papier (auf Wunsch nach den DIN-Regeln für die Textkorrektur) vorgenommen werden. Die Übernahme, Ausführung und Umsetzung der Korrekturen obliegt bei einem ein- oder mehrstufigen Bearbeitungsgang dem Auftraggeber, sollte nichts anderes vereinbart sein. Eine vollkommene Fehlerfreiheit im Sinne der genannten Kriterien der Textverbesserung wird immer angestrebt, eine Garantie für diese ist aber prinzipiell ausgeschlossen.


3.2

Stilistische Änderungen bzw. Änderungsvorschläge in größerem Umfang oder ein Lektorat (eingehende inhaltliche Prüfung) gehören nicht zum Korrektorat und stellen eine eigene Leistungsart mit eigenen Preisen dar. Letzteres gilt auch für die Erstellung oder das Verfassen von Texten, ein Leistungsangebot kann hier nur individuell nach Kenntnisnahme des konkreten Zweckes und der Auftragsvoraussetzungen unterbreitet werden. Für den Umfang der einzelnen Leistungsarten sind die jeweils aktuellen Ausführungen zu diesen Punkten auf der Webseite www.paratexte.de maßgeblich.



4

Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text in Zukunft verwenden will. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, den er angegeben hat, ergeben sich dadurch keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.


4.2

Ist nichts anderes vereinbart, wird auf Grundlage der aktuellen Rechtschreibregeln für die geschriebene deutsche Gegenwartssprache, wie sie das amtliche Regelwerk vorgibt, sowie nach den Empfehlungen des jeweils aktuellen »Dudens« korrigiert. Die Berücksichtigung bestimmter Terminologien, Wortlisten oder bestimmter Verwendungszwecke ist dem Auftragnehmer ebenso wie die Beachtung besonderer Schreibweisen, Regeln, Redaktionsrichtlinien etc. mitzuteilen. Das Material dafür ist dem Auftragnehmer zuzusenden. Der Auftragnehmer muss einem Vertragsabschluss auf der Basis einer solchen Berücksichtigung spezieller Richtlinien und Zwecksetzungen ausdrücklich zustimmen.


4.3

Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber hat den Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen zur Folge.


5

Liefertermine, Lieferung und Versand

5.1

Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des zu bearbeitenden Textes sind die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ein konkreter Fertigstellungstermin ist vom Auftraggeber im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben und muss von beiden Vertragspartnern vereinbart werden.


5.2

Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung im Bedarfsfall (starker Termindruck) auch Dritter bedienen. Zu eventuell zu erhebenden Eilzuschlägen siehe auch »8 Preise«.


5.3

Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Texte, Unterlagen/Informationen sowie ggf. die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (zum Beispiel bei Abschlagszahlung) oder der sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Verpflichtungen und Termine nicht wie vereinbart erfüllt, so kann sich die Lieferfrist entsprechend verschieben.


5.4

Der Auftragnehmer haftet nicht für Probleme oder Verzögerungen beim Versand oder bei der elektronischen Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber, für deren Verursachung er nicht verantwortlich ist.


6

Haftung und Haftungsausschluss

6.1

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen frei. Für die Inhalte und Zwecke des zu bearbeitenden Textes ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Äußerungen, Inhalte und Meinungen sind allein durch den Urheber zu verantworten. Etwaige Inhalte des korrigierten Textes spiegeln in keiner Weise Meinungen oder Positionen des Auftragnehmers wider. Der Auftragnehmer behält sich eine Ablehnung bzw. einen Abbruch der Bearbeitung vor, sollten die zu bearbeitenden Texte strafbare Inhalte oder Aussagen, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder sonstige unzumutbare Inhalte oder Aussagen, die bei Auftragsabschluss nicht erkennbar waren, enthalten.


6.2

Die Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber Leistungen bzw. Bearbeitungen ungeprüft übernommen oder weitergegeben hat, wird ausgeschlossen.


6.3

Mittelbar mit einem Text verbundene Zwecke und/oder ihre Erreichung (Erfolg von Bewerbungsschreiben, Annahme von Manuskripten bei Verlagen/Ausschreibungen etc.) können nicht Gegenstand des Vertrags oder von daraus abgeleiteten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer sein.


6.4

Werden Texte gemäß besonderen Richtlinien, Terminologien oder Schreibweisen des Auftraggebers bearbeitet (siehe auch »4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers«), so setzt der Auftragnehmer diese um, ist aber nicht zu einer Prüfung der Angemessenheit verpflichtet und diesbezüglich von jeglicher Haftung befreit.


6.5

Im Fall des Eintritts höherer Gewalt, von Kommunikations- und Übertragungsstörungen, von technischen oder Betriebsstörungen etc. hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu bearbeiten, entscheidend beeinträchtigen.


6.6

Für im Rahmen des elektronischen Datenaustausches entstandene Schäden, Störungen oder die Verbreitung von Viren (E-Mail, Programme, Dateien etc.) wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber hat die ihm zugesandten Dateien/Texte auf etwaige Beschädigungen zu prüfen und kann ggf. eine Neuzusendung anfordern, daraus können aber keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. Die mit der Zusendung oder dem Versand von Texten/Material verbundenen Risiken eines Verlustes oder einer Beschädigung trägt der Auftraggeber, er hat ggf. vor Versand für entsprechende Sicherungskopien oder zusätzliche Exemplare (bei Typoskripten, Manuskripten etc.) Sorge zu tragen.


6.7

Ist ein Versand per Post explizit vereinbart, dann werden die durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texte in der Regel als versichertes Paket versendet. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.


6.8

Sollte infolge von Verzögerungen bei der Zusendung des Textes durch den Auftraggeber die Bearbeitungszeit bei Eilaufträgen unter das für eine sorgfältige Bearbeitung erforderliche Maß sinken, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Sollte ein Termin erkennbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich Paratexte.de, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin zu nennen. Im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wobei allerdings bereits erbrachte Leistungen zu vergüten sind.


6.9

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ein konkreter Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel oder Terminüberschreitungen.


7

Diskretion und Geheimhaltung

7.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und zur Diskretion über Inhalt und Art des Auftrags. Ebenso sind Vertraulichkeit und Datenschutz der zur Bearbeitung in Auftrag gegebenen Texte durch Paratexte.de gemäß den üblichen technischen Möglichkeiten zu wahren. Bei elektronischer Datenübermittlung über das Internet und per E-Mail kann hier allerdings ein vollkommener Schutz nicht gewährleistet werden. Für Eingriffe in den Datenverkehr oder in die Kommunikation durch Dritte sowie für einen technisch bedingten Verlust der Geheimhaltung haftet der Auftragnehmer generell nicht (siehe auch »6 Haftung und Haftungsausschluss«).


7.2

Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags beim Auftragnehmer. Dieser hat aber keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder zu sonstigem Umgang damit. Sollen die Dateien/Unterlagen nach Auftragsbeendigung gelöscht/vernichtet werden, dann ist dies vom Auftraggeber explizit mitzuteilen. Die Löschung oder Vernichtung wird dann nach vollständiger Bezahlung der Rechnung umgesetzt.


7.3

Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Während der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der ihm überlassenen Manuskripte und Dateien zu erstellen. Werden Dritte in die Bearbeitung des Auftrags einbezogen, zum Beispiel aus Termingründen, so sind auch diese zur Diskretion und Verschwiegenheit über Auftragsart und Textinhalt verpflichtet. Personenbezogene Daten des Auftraggebers können von Paratexte.de im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten werden aber nicht an Dritte weitergegeben.


8

Preise

8.1

Die Preise für die Dienstleistungen von Paratexte.de werden in der Regel gemäß der aktuellen, auf der Webseite www.paratexte.de veröffentlichten Preisliste berechnet. Letztlich ist aber immer das konkrete, auf eine individuelle Anfrage hin vereinbarte Preisangebot maßgeblich, das mit entsprechender Begründung (in der Regel aufgrund der Bearbeitungszeit) von den Standardpreisen abweichen kann. Sämtliche auf der Webseite genannten oder angebotenen Preise sind als Bruttopreise zu verstehen.


8.2

Für Express-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten können Zuschläge erhoben werden, die dem Auftraggeber jedoch vor Bearbeitung in der Höhe zur Kenntnis gegeben werden müssen (30 % auf den Bruttopreis) und deren Erhebung dieser zustimmen muss.


9

Zahlung

9.1

Der Kunde erhält nach Fertigstellung des Auftrags und Zusendung des Textes eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail als PDF. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen.


9.2

Textdienstleistungen (Texterstellungen, Korrekturen und Lektoratsarbeiten) und die Rechte daran (zum Beispiel Verwertungs-, Urheber- und Nutzungsrechte) stehen bis zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers.


10

Gewährleistung

10.1

Der Auftragnehmer ist generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Gewährleistung verpflichtet.


10.2

Mittelbare Mängel (siehe auch »6 Haftung und Haftungsausschluss«), die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung bedingt sind, und Nachteile oder Mängel, die durch die falsche oder unsachgemäße Einarbeitung, Übernahme oder unsorgfältige Prüfung oder Nichtprüfung der Korrekturen oder Änderungsvorschläge durch den Auftraggeber verursacht worden sind, fallen nicht unter Gewährleistungsansprüche.


10.3

Verbleiben nach Abschluss des Korrektorates noch Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text, dann hat die Beanstandung schnellstmöglich, maximal jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des bearbeiteten Textes zu erfolgen, ansonsten gilt die Bearbeitung als akzeptiert, die Dienstleistung als erbracht und der Vertrag als erfüllt. Die reklamierten Fehler sind nachvollziehbar und geordnet schriftlich zu markieren und zu benennen. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der Reklamation eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Ist die Mängelrüge berechtigt, werden die Mängel kostenfrei nachgebessert. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.


10.4

Wurde eine Korrektur nicht auf Basis der dafür geschätzten Bearbeitungszeit, sondern auf Basis der Normseiten bzw. Zeichenzahl vereinbart, gilt folgende Einschränkung der Gewährleistung: Eine durchgehend sehr hohe Fehlermenge im Ausgangstext (zum Beispiel durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) kann das Erreichen des oben angegebenen Zieles des Korrektorats so beeinträchtigen, dass ggf. immer noch Fehler im Text verbleiben. Stellt der Lektor einen hohen Fehlerquotienten im Ausgangstext erst im Laufe der Bearbeitung fest (zum Beispiel, wenn der Text bezüglich der Fehlerhäufigkeit sehr stark variiert), dann weist er den Auftraggeber umgehend darauf hin und schlägt eine angemessene neue Vereinbarung über die Kosten des zur Zweckerreichung erforderlichen Bearbeitungsmehraufwands vor. Sollte trotz dieses Hinweises durch den Lektor eine Nachverhandlung vom Auftraggeber abgelehnt oder von diesem zum Beispiel aus Kostengründen auf einem einmaligen Korrekturdurchlauf ohne Nachkorrekturen bestanden werden, dann ist damit auch eine Einschränkung der Gewährleistungsansprüche für Mängel im genannten Rahmen verbunden; oder aber der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, insbesondere dann, wenn die Anzahl der Fehler im Ausgangstext deutlich über 15 Fehlern pro Normseite liegen sollte. Sollte die Bearbeitung vom Auftragnehmer aus den genannten Gründen abgebrochen werden, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachte Leistung trotzdem zu vergüten.


10.5

Im Falle von stilistischen Korrekturen sind diese stark vom Sprachgefühl und individuellen Entscheidungsspielraum des jeweiligen Bearbeiters abhängig, darum sind sie immer als Verbesserungsvorschläge oder Alternativen in der Formulierung aufzufassen und bedürfen der abschließenden Überprüfung (Annahme, Ablehnung) bzw. Einarbeitung durch den Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Haftung für stilistische Änderungen oder eine Gewährleistung für deren Angemessenheit wird generell ausgeschlossen. Auch die fachliche Richtigkeit des bearbeiteten Textes unterliegt aus denselben Gründen nicht der Gewährleistung.


10.6

Für die richtige Wiedergabe von Namen, Anschriften, Buchtiteln und sonstigen Bezeichnungen, die nicht über Standardwerke wie den Duden verbindlich nachzuprüfen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung, wenn hier nichts anderes vereinbart oder keine maßgebliche Liste mit den richtigen Schreibweisen bereitgestellt wurde.


10.7

Für die Richtigkeit von Umrechnungen, mathematischen Rechnungen, Formeln etc. wird keine Haftung übernommen.


10.8

Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrags (brutto) begrenzt.


11

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.


12

Schlussbestimmungen

12.1

Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen, die Rechnungsstellung (zum Beispiel Änderung der Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit.


12.2

Auch alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist auch durch die Zusendung von E-Mails erfüllt, insofern diese nachweislich fristgerecht angekommen sind. Sind oder werden Teile dieser Vereinbarungen nichtig oder unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Ersatzbestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen und Zwecken entspricht oder am nächsten kommt, welche die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit einer Bestimmung Kenntnis gehabt hätten. Gleiches gilt für etwaige Vertrags- oder Bestimmungslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Stand: 1. Mai 2018

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